Diese Technischen Lieferbedingungen (TL) bieten Ihnen alle notwendigen Informationen, die Sie für eine reibungslose Zusammenarbeit mit uns benötigen. Erfahren Sie hier alles über die Anforderungen an das Grundmaterial, die Anlieferung sowie unsere hohen Standards für die Beschichtung, um die bestmöglichen Ergebnisse in der Oberflächenveredelung zu gewährleisten.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung.
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Technische Lieferbedingungen (TL)
1. Beschaffenheit des Grundmaterials
Die angelieferten Rohteile müssen sich in einem Zustand befinden, der eine galvanische Bearbeitung ohne zusätzliche Sondermaßnahmen ermöglicht.
1.1 Sauberkeit und Rückstände
Die Rohteile müssen frei von folgenden Stoffen und Verunreinigungen sein:
Hinweis: Werden Teile in nicht galvanikgerechtem Zustand angeliefert und ist dadurch eine zusätzliche Vorbehandlung notwendig, erfolgt diese nach Aufwand und wird separat berechnet.
1.2 Grundmaterialfehler und Korrosion
Fehler im Grundmaterial (z. B. Poren, Risse, Lunker, Doppelungen) sowie korrodiertes Ausgangsmaterial können zu sichtbaren Oberflächenfehlern, Haftungsproblemen oder ungleichmäßigen Schichtbildern führen.
Für hieraus resultierende Mängel am Beschichtungsergebnis kann keine Gewähr übernommen werden.
1.3 Gehärtete und vergütete Bauteile
Bei gehärteten und/oder vergüteten Teilen sind in Anfrage/Bestellung anzugeben:
Diese Angaben sind erforderlich, da sie den Prozess (u. a. Vorbehandlung und ggf. Maßnahmen gegen Wasserstoffversprödung) beeinflussen.
1.4 Werkstoff/ Materialeignung
Das elektrolytische Verzinken ist grundsätzlich für Stahlbauteile vorgesehen.
Werden andere Werkstoffe angeliefert, können unerwartete Reaktionen oder Ergebnisse auftreten. In solchen Fällen behalten wir uns vor, zusätzliche Aufwände und Kosten weiterzubelasten.
2. Anlieferung und Verpackung der Ware
Um einen reibungslosen Ablauf im Beschichtungsprozess sowie die Sicherheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen angelieferte Teile folgende Anforderungen erfüllen.
2.1 Kennzeichnung und Begleitinformationen
Jede Lieferung muss eindeutig gekennzeichnet sein mit mindestens:
Nicht eindeutig gekennzeichnete Lieferungen können zu Verzögerungen oder Mehraufwand führen, der gesondert berechnet werden kann.
2.2 Verpackungszustand und Transportfähigkeit
Die Teile müssen transportsicher verpackt angeliefert werden:
Das maximale Gewicht von Kleingebinden sollte 15 kg nicht überschreiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.3 Sortenreinheit und Trennung der Ware
Zur Vermeidung von Vermischungen oder Fehlbeschichtungen gilt:
Mehraufwand durch Sortierarbeiten kann separat berechnet werden.
2.4 Verpackungsart
Nach Möglichkeit sollten:
Ungeeignete Verpackungen können zu Oberflächenbeschädigungen führen, für die keine Haftung übernommen wird.
2.5 Besondere Anforderungen
Spezielle Anforderungen an Verpackung, Handling oder Kennzeichnung müssen vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden.
3. Beschichtungsvorgaben und Sonderleistungen
Die Beschichtung der Bauteile erfolgt grundsätzlich gemäß den Angaben aus Ihrer Bestellung, unserem Angebot sowie den vereinbarten technischen Normen und Spezifikationen.
Werden keine konkreten Vorgaben gemacht, gelten die branchenüblichen DIN- bzw. technischen Standards als vereinbart.
3.1 Besondere Anforderungen
Sonderleistungen oder besondere Anforderungen müssen bereits bei der Anfrage bzw. Bestellung klar angegeben und gekennzeichnet werden. Dazu zählen insbesondere:
Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Standardprozesses und werden separat kalkuliert und berechnet.
3.2 Nachträgliche Änderungen
Werden Anforderungen erst nach Angebotsabgabe oder Produktionsbeginn mitgeteilt, können:
3.3 Funktionsflächen und Beschichtungsbereiche
Sofern Funktionsflächen, Passmaße, Gewinde oder definierte Beschichtungsbereiche nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind, erfolgt die Beschichtung nach üblichen galvanotechnischen Gesichtspunkten.
Für daraus resultierende Einschränkungen der Funktion kann keine Haftung übernommen werden.
4. Schichtdicken und Verfahrenstechnische Grenzen
Die Schichtdicken werden entsprechend den Angaben in Bestellung, Zeichnung, Angebot oder vereinbarter Norm aufgebracht.
Sofern keine konkreten Vorgaben vorliegen, erfolgt die Beschichtung im branchenüblichen Schichtdickenbereich.
4.1 Schichtdicken ohne konkrete Vorgabe
Liegt lediglich eine Mindestschichtdicke vor, beträgt die maximale Schichtdicke in der Regel 25 µm.
Werden keine Schichtdicken spezifiziert, beschichten wir üblicherweise im Bereich von ca. 6–25 µm, abhängig von Verfahren, Bauteilgeometrie und Einsatzanforderung.
4.2 Bauteilgeometrie und physikalische Grenzen
Aufgrund der galvanotechnischen Prozesse kann die Schichtverteilung je nach Bauteilgeometrie variieren. Insbesondere bei:
kann es zu:
kommen. Dies stellt keinen Mangel dar, sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden.
4.3 Gewinde, Passmaße und Funktionsflächen
Bei Bauteilen mit Gewinden, Passmaßen oder funktionsrelevanten Flächen muss die spätere Schichtdicke bereits bei der Bauteilkonstruktion bzw. Fertigung berücksichtigt werden.
Nacharbeiten aufgrund nicht berücksichtigter Schichtdicken liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
4.4 Messpunkte und Schichtdickenprüfung
Die Messung der Schichtdicke erfolgt serienbegleitend:
Abweichende Messmethoden oder zusätzliche Prüfanforderungen müssen vorab vereinbart werden.
4.5 Umformen nach der Beschichtung
Werden Bauteile nach der Beschichtung umgeformt, kann dies:
Zur Minimierung dieses Risikos empfehlen wir in solchen Fällen geringere Schichtdicken (z. B. ca. 6 µm) bzw. eine vorherige technische Abstimmung.
5. Optisches Erscheinungsbild von Beschichtungen
Bei galvanischen Beschichtungen handelt es sich überwiegend um technische Funktionsschichten zum Korrosionsschutz.
Das optische Erscheinungsbild ist dabei grundsätzlich prozessbedingt und kann je nach Bauteilgeometrie, Grundmaterial und Beschichtungsverfahren variieren.
Geringfügige optische Abweichungen wie z. B.:
sind verfahrensbedingt und stellen keinen technischen Mangel dar, sofern die funktionellen Anforderungen erfüllt sind.
Bauteile mit besonderen optischen Anforderungen (Sichtteile, dekorative Anwendungen etc.) müssen bereits bei der Anfrage ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
5.1 Schwarzpassivierte Zinkbeschichtungen – besondere Eigenschaften
Schwarzpassivierte Zinkoberflächen bieten einen hochwertigen Korrosionsschutz mit dekorativer dunkler Optik.
Aufgrund der Schichtcharakteristik sind diese Oberflächen jedoch mechanisch empfindlicher als Standard-Passivierungen.
Bereits geringe mechanische Beanspruchungen, z. B.:
können sichtbare Kratzer, Glanzstellen oder Abrieb verursachen.
Diese Erscheinungen sind in der Regel kein Beschichtungsfehler, sondern mechanisch bedingt.
5.2 Anlieferung für schwarzpassivierte Bauteile
Zur Minimierung von Beschädigungen empfehlen wir:
5.3 Verpackung nach der Beschichtung
Die Verpackung erfolgt grundsätzlich entsprechend der angelieferten Gebinde bzw. nach branchenüblichem Standard.
Eine absolute Kratzfreiheit kann bei schwarzpassivierten Oberflächen transportbedingt nicht gewährleistet werden.
Bei erhöhten optischen Anforderungen müssen spezielle Verpackungs- oder Handhabungsvorgaben vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden.
5.4 Reklamationsabgrenzung
Leichte mechanische Oberflächenveränderungen bei schwarzpassivierten Beschichtungen, die durch Transport, Schüttbewegung, Verpackung oder Weiterverarbeitung entstehen, stellen keinen Reklamationsgrund dar, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
6. Verwendung von Versiegelungen
Bei bestimmten Beschichtungssystemen werden Versiegelungen eingesetzt, um die Korrosionsbeständigkeit zu verbessern oder zusätzliche funktionelle Eigenschaften zu erzielen.
Aufgrund des galvanotechnischen Prozesses können dabei verfahrensbedingt sichtbare Erscheinungen entstehen, beispielsweise:
Diese Effekte sind technisch bedingt und lassen sich nicht vollständig vermeiden.
Sie stellen keinen Mangel der Beschichtung dar, sofern die vereinbarten funktionellen Eigenschaften erfüllt sind.
Besondere optische Anforderungen müssen vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden.
7. Sonderprüfungen und zusätzliche Prüfungsanforderungen
Prüfungen, die über die übliche serienbegleitende Prozessüberwachung hinausgehen, gelten als Sonderprüfungen und sind nicht Bestandteil der Standardleistung.
Sonderprüfungen müssen bereits bei der Anfrage bzw. Bestellung ausdrücklich angegeben und schriftlich vereinbart werden.
7.1 Beispiele für Sonderprüfungen
Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
Diese Leistungen werden gesondert kalkuliert und berechnet.
7.2 Prüfmittel
Sofern spezielle Prüfmittel erforderlich sind (z. B. Gewindelehren, Sondervorrichtungen), sind diese vom Auftraggeber bereitzustellen und zu verwalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für bereitgestellte Prüfmittel wird keine Haftung bei normalem Gebrauch übernommen.
7.3 Verantwortung für Funktionsprüfungen
Funktions- oder Belastungsprüfungen (z. B. Verspannungsversuche, Bauteiltests, Montageprüfungen) liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Eine Freigabe der Beschichtung durch uns ersetzt keine Bauteil- oder Systemfreigabe durch den Kunden.
7.4 Dokumentationsanforderungen
Erweiterte Dokumentationen, Prüfzeugnisse oder individuelle Prüfberichte sind vor Auftragserteilung zu vereinbaren.
Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt keine automatische Erstellung von Prüfprotokollen oder Werkszeugnissen.
8. Verpackung nach Beschichtung
Die Verpackung der beschichteten Bauteile erfolgt grundsätzlich entsprechend der angelieferten Gebinde bzw. nach branchenüblichem Standard, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Eine absolute Vermeidung von Transport- oder Handhabungsspuren kann insbesondere bei schüttfähiger Ware oder empfindlichen Oberflächen verfahrensbedingt nicht garantiert werden.
Die Verpackung erfolgt nach bestem Ermessen unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten.
8.1 Sonderverpackungen
Besondere Anforderungen an Verpackung, Konservierung oder Transport (z. B. Einzelverpackung, spezielle Zwischenlagen, definierte Stückzahlen je Gebinde, Korrosionsschutzverpackung etc.) müssen:
Hierdurch entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
8.2 Stückzahlverpackungen
Bei vereinbarten stückzahlgenauen Verpackungen sind fertigungs- und verpackungsbedingt geringfügige Abweichungen möglich.
Eine Abweichung von bis zu ca. ±2,5 % gilt als branchenüblich und stellt keinen Mangel dar.
8.3 Verpackungseinfluss auf die Oberfläche
Die Auswahl der Verpackungsart erfolgt unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Insbesondere bei empfindlichen Oberflächen können trotz sorgfältiger Verpackung leichte Reib-, Druck- oder Transportschäden nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Sofern erhöhte optische Anforderungen bestehen, muss dies vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden.
9. Korrosionsbeständigkeit nach der Beschichtung
Die Korrosionsbeständigkeit galvanischer Beschichtungen ist stets das Ergebnis des Zusammenspiels von:
Eine pauschale Aussage zur Korrosionsbeständigkeit des Gesamtsystems Bauteil ist daher grundsätzlich nicht möglich.
9.1 Maßgebliche Normen und Anforderungen
Sofern in Bestellung, Zeichnung oder Spezifikation konkrete Anforderungen definiert sind (z. B. Normen, Salzsprühnebeltests, OEM-Vorgaben), erfolgt die Beschichtung entsprechend diesen Vorgaben.
Fehlen konkrete Anforderungen, gelten branchenübliche technische Standards als vereinbart.
Prüfergebnisse aus standardisierten Korrosionstests beziehen sich ausschließlich auf die geprüften Bedingungen und erlauben keine direkte Aussage über die tatsächliche Einsatzdauer der Bauteile.
9.2 Einfluss des Grundmaterials
Unterschiedliche Materialqualitäten, Gefügestrukturen oder Vorbehandlungen können die Korrosionsbeständigkeit erheblich beeinflussen.
Für korrosionsbedingte Abweichungen, die auf Eigenschaften des Grundmaterials oder dessen Vorbehandlung zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden.
9.3 Weiterverarbeitung und Einsatzbedingungen
Nachfolgende Bearbeitungsschritte wie beispielsweise:
können die Korrosionsbeständigkeit der Beschichtung beeinträchtigen.
Für hierdurch entstehende Veränderungen übernehmen wir keine Gewähr.
Ebenso können Einsatzbedingungen (z. B. aggressive Medien, Feuchtigkeit, Temperatur, Reibung) die Korrosionsbeständigkeit beeinflussen.
9.4 Korrosionsprüfungen an Serienbauteilen
Korrosionsprüfungen an Serienbauteilen sind nicht Bestandteil der Standardleistung und müssen gesondert vereinbart werden.
Art, Umfang und Dokumentation solcher Prüfungen werden individuell festgelegt.
10. Prozesssicherheit und Requalifizierung
Unsere Beschichtungsprozesse unterliegen einer kontinuierlichen internen Überwachung und Qualitätssicherung.
Hierzu gehören unter anderem regelmäßige Prozesskontrollen, Badanalysen sowie statistische Auswertungen zur Sicherstellung stabiler Beschichtungsergebnisse.
Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung gleichbleibender Prozessqualität, stellen jedoch keine Garantie für identische Einzelergebnisse bei jedem Bauteil dar.
10.1 Regelmäßige Überprüfung der Beschichtungssysteme
Die von uns eingesetzten Beschichtungssysteme werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Dies erfolgt üblicherweise anhand von Prüfblechen oder Referenzmustern unter definierten Bedingungen.
Dabei orientieren wir uns an gängigen technischen Normen, branchenüblichen Standards sowie – soweit bekannt – an relevanten OEM-Anforderungen.
10.2 Aussagekraft von Qualifizierungsprüfungen
Ergebnisse aus Prozessqualifizierungen, Prüfblechtests oder Referenzprüfungen beziehen sich auf definierte Prüfbedingungen und sind nicht unmittelbar auf jedes Serienbauteil übertragbar.
Abweichungen können sich insbesondere ergeben durch:
10.3 Requalifizierung auf Kundenanforderung
Zusätzliche Requalifizierungen, individuelle Freigaben oder spezielle Prüfprogramme sind nicht Bestandteil der Standardleistung und müssen vorab vereinbart werden.
Hierdurch entstehende Prüf-, Dokumentations- oder Abstimmaufwände werden gesondert berechnet.
Eine Nacharbeit beschichteter Bauteile erfolgt in der Regel durch Entschichten und anschließende Neubeschichtung.
Sollte eine Nacharbeit aufgrund des Grundmaterials oder besonderer Anforderungen nicht möglich sein, ist dies vom Auftraggeber vorab ausdrücklich anzugeben.
12. Wasserstoffversprödung
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, enthalten unsere Angebote keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Wasserstoffversprödung.
Bei Bauteilen mit einer Zugfestigkeit von über 1000 N/mm² sind Härteverfahren und Festigkeitswerte bereits bei Anfrage bzw. Bestellung anzugeben, da diese den Beschichtungsprozess beeinflussen können.
Durch galvanische Prozesse kann es zu Veränderungen der Bauteileigenschaften kommen, insbesondere hinsichtlich mechanischer Kennwerte. Dies ist werkstoff- und verfahrensbedingt und im Rahmen der Bauteilauslegung zu berücksichtigen.
Der Nachweis der Wirksamkeit möglicher Maßnahmen erfolgt in der Regel durch Verspannungsversuche am Bauteil, die durch den Auftraggeber durchzuführen sind.
13. Werkzeug und Galvanikgestelle
Die kalkulierten Preise basieren auf der Bearbeitung der Bauteile auf vorhandenen Universalgestellen.
Werden aufgrund besonderer Bauteilgeometrien oder spezifischer Anforderungen Sondergestelle benötigt, werden die hierfür entstehenden Kosten im Angebotsverfahren separat ausgewiesen.
Für die Fertigung von Sondergestellen ist in der Regel eine Vorlaufzeit von ca. sechs Wochen erforderlich. Zudem werden mindestens zwei Musterteile zur Erstellung der Gestelle benötigt.
14. Ausschlüsse und Einschränkungen bei Gestellbeschichtung
Verfahrensbedingt sind Kontaktstellen mit verminderter Korrosionsbeständigkeit sowie optische Beeinträchtigungen nicht vollständig zu vermeiden. Zulässige Kontaktstellen müssen vor Fertigungsbeginn kundenseitig definiert werden.
Bei Bauteilen, die aufgrund ihrer Geometrie verschlossen bearbeitet werden müssen, können vorhandene Rückstände oder Korrosionsprodukte im Innenbereich gegebenenfalls nicht vollständig entfernt werden.
Schweißkonstruktionen aus Rohr- oder Hohlkörpern müssen mit ausreichenden Auslaufbohrungen versehen sein.
Ein verfahrensbedingter Fertigungsausschuss von bis zu 1,5 % ist nicht vollständig auszuschließen. Die hierfür erforderlichen Rohteile sind vom Auftraggeber kostenfrei bereitzustellen; weitergehende Ansprüche können nicht anerkannt werden.
15. Ausschlüsse und Einschränkungen bei Trommelbeschichtung
Verfahrensbedingt können bei der Trommelbeschichtung mechanische Beschädigungen auftreten.
Bei Bauteilen mit flächiger Geometrie besteht die Gefahr des Verklebens oder der Anhaftung an der Trommelwandung (Perforationsflecken). Inwieweit hierdurch Optik und/oder Korrosionsbeständigkeit beeinflusst werden, ist gegebenenfalls im Vorfeld durch Versuche zu prüfen.
Eine Vermischung mit Fremdteilen kann verfahrensbedingt nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Ein Fertigungsausschuss von bis zu 1,5 % ist prozessbedingt möglich. Die hierfür erforderlichen Rohteile sind vom Auftraggeber kostenfrei bereitzustellen; weitergehende Ansprüche können nicht anerkannt werden.
16. REACH
Die Comte Galvanotechnik GmbH & Co. KG und Comte Metallveredelung GmbH & Co. KG ist im Sinne der REACH-Verordnung ein nachgelagerter Anwender von Chemikalien und daher nicht für deren Registrierung oder Zulassung verantwortlich.
Unsere Chemikalienlieferanten wurden zur Einhaltung der REACH-Vorgaben verpflichtet.
Comte Galvanotechnik GmbH & Co. KG - Comte Metallveredelung GmbH & Co. KG
Berliner Str. 60, 27232 Sulingen
Februar 2026
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